Personentransport vor Ort

Bei einigen unserer Reiseprogrammen kann es durch (geplante) Ortswechsel oder durch die Konzeption des Reiseverlaufs erforderlich sein, dass vor Ort Fahrgemeinschaften gebildet werden oder sich alternativ ein Taxi (gegen Gebühr) bestellt wird. Bei den betreffenden Programmen geht dies aus der Ausschreibung hervor.

Private Fahrgemeinschaften stellen ausdrücklich kein Angebot im Rahmen der Pauschalreisen und sonstiger Angebote des DAV SC dar. Der DAV SC kann keine Haftungen bezüglich der zwischen den Teilnehmer*innen eigenständig vereinbarten Fahrten bzw. einem Nichtzustandekommen von Fahrten übernehmen. Eine Kostenbeteiligung zwischen Fahrer*innen und Mitfahrer*innen ist selbstständig zu klären und umzusetzen.

Allen Teilnehmer*innen, die ihren mitreisenden Teilnehmer*innen anbieten können und wollen, bei ihnen im Auto als Teil der Fahrgemeinschaft mitzufahren, empfehlen wir grundsätzlich, ihren Versicherungsschutz bezüglich abzuklären und sich gegebenenfalls eine Enthaftungserklärung unterschreiben zu lassen. Ein geeignete Vorlage findet sich zum Beispiel beim ADAC e.V  https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsmittel/fahrgemeinschaft/

Alle übrigen Teilnehmer*innen, die nicht mit einem Fahrzeug anreisen, werden darauf hingewiesen, dass kein Anspruch besteht, bei einem der fahrenden Teilnehmer*innen in einer privaten Fahrgemeinschaft mitgenommen zu werden. Falls keine ausreichende Anzahl von Mitfahrgelegenheiten angeboten wird oder im Einzelfall keine Einigung über eine Mitfahrt erzielt wird, ist der notwendige Transport dann auf eigene (ggf. mit den Mitfahrer*innen zu teilenden) Kosten mit dem Taxi zu bestreiten.

Premiumpartner
Ausrüstungspartner